Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reparatur- und Serviceaufträge zwischen City Phone – HandyWerkstatt, Inhaber Kutsal Çetin, Kortumstraße 101, 44787 Bochum (nachfolgend „City Phone") und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, City Phone stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
Der Reparaturvertrag kommt in der Regel dadurch zustande, dass der Kunde sein Gerät persönlich in der Werkstatt vorlegt, City Phone eine kostenlose Diagnose durchführt und beide Seiten sich vor Ort über Leistung, Preis und Abholtermin einigen. Anfragen über das Kontaktformular oder telefonisch sind unverbindliche Voranfragen; ein Vertrag kommt erst mit der persönlichen Auftragsbestätigung bei Abgabe des Geräts zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Kostenvoranschlag
Die auf der Website genannten Preise sind unverbindliche Richtpreise („ab"-Preise) für Standardfälle. Der tatsächliche Preis wird nach kostenloser Diagnose vor Beginn der Reparatur mit dem Kunden besprochen und bestätigt. Stellt sich während der Reparatur ein zusätzlicher Aufwand heraus (z. B. Folgeschäden, die erst beim Öffnen des Geräts sichtbar werden), informiert City Phone den Kunden vor Fortsetzung der Arbeiten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor Abgabe des Geräts eine Sicherung (Backup) seiner Daten vorzunehmen. City Phone übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, es sei denn, der Verlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Kunde wird zudem gebeten, Displaysperren/Codes mitzuteilen, soweit dies für die Reparatur erforderlich ist, sowie Zubehör (SIM-Karte, Speicherkarte, Schutzhülle) vor Abgabe zu entfernen.
§ 5 Ausführung und Abholung
Viele Standardreparaturen (z. B. Display- oder Akkutausch) werden innerhalb von ca. 30–60 Minuten durchgeführt. Bei Ersatzteilbeschaffung, Wasserschäden oder Software-/Datenrettungsfällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern; hierüber wird der Kunde informiert. Nicht innerhalb von 3 Monaten nach Fertigstellungshinweis abgeholte Geräte können kostenpflichtig eingelagert werden; City Phone wird den Kunden vor Erhebung einer Lagergebühr in Textform (z. B. per Telefon oder E-Mail) erinnern.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt bei Abholung des reparierten Geräts vor Ort in bar oder mit den in der Werkstatt akzeptierten Zahlungsmitteln.
§ 7 Eigentum an ausgetauschten Teilen
Ausgetauschte, defekte Teile gehen in das Eigentum von City Phone über und werden fachgerecht entsorgt bzw. recycelt, sofern der Kunde bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich deren Rückgabe wünscht.
§ 8 Gewährleistung und Garantie
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) auf die durchgeführte Reparaturleistung und die verbauten Ersatzteile. Zusätzlich gewährt City Phone freiwillig 6 Monate Garantie auf ausgeführte Reparaturen, sofern der Mangel auf die Reparatur selbst oder das verbaute Ersatzteil zurückzuführen ist und nicht durch unsachgemäße Behandlung, Fremdeinwirkung, Sturz- oder Flüssigkeitsschäden nach Abholung entstanden ist. Diese freiwillige Garantie beschränkt die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht, sondern ergänzt sie.
§ 9 Haftung
City Phone haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet City Phone nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für Schäden an Geräteteilen, die aufgrund von Vorschäden (z. B. bereits vorhandene Wasserschäden, Korrosion, gebrochene Gehäuse) während der Reparatur entstehen, ist ausgeschlossen, sofern City Phone hierüber vorab informiert hat.
§ 10 Widerrufsrecht
Wird der Reparaturauftrag persönlich in der Werkstatt erteilt (Regelfall), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, da kein Vertrag im Fernabsatz vorliegt. Sollte ein Vertrag ausnahmsweise ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. eine verbindliche Auftragsbestätigung per Telefon oder E-Mail ohne persönliches Erscheinen des Kunden) zustande kommen, kann dem Kunden als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB zustehen. In diesem Fall wird City Phone den Kunden gesondert und rechtzeitig über sein Widerrufsrecht informieren.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist, soweit gesetzlich zulässig, Bochum. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.